Produktbezogenes Umweltrecht
Das produktbezogene Umweltrecht regelt den chemischen Stoff als solchen oder in Gemischen und legt auch Anforderungen fest an Design, Produktion und In-Verkehr-Bringen von Produkten wie z.B. Autos, Mobiltelefonen, Reinigungsmittel oder Kleidung.
Damit ist das produktbezogene Umweltrecht unabdingbar, wenn es um die Nachhaltigkeit eines umweltbewussten Unternehmens geht. Außerdem bildet es für Produkte eine wesentliche Voraussetzung, um am europäischen Binnenmarkt teilnehmen zu können. Denn nachhaltige Produkte und die Kreislaufwirtschaft werden vom Gesetzgeber gefördert – und sind die Zukunft eines umweltbewussten Unternehmens.
Wir von axpertis unterstützen…
Sie dabei, aktuelle und zukünftige gesetzliche Anforderungen rund um die Nachhaltigkeit des chemischen Stoffs zu analysieren und Auswirkungen auf das Unternehmen und sein Portfolio zu bewerten.
- Welchen Änderungen ist das Substance Management unterworfen? Welche Teile der Gesetzgebung für chemische Stoffe werden sich verändern?
- Welche potentiellen Auswirkungen haben diese gesetzlichen Anforderungen auf das Unternehmen und sein Produktportfolio?
- Welche Optionen zur Positionierung das Unternehmens bietet sich an?
Projektbeispiele – So könnte unsere Zusammenarbeit mit Ihnen aussehen
Wir haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Regulatory Affairs, Chemikaliengesetzgebungen und Nachhaltigkeitsstrategie:
- Wir führen für Ihr Unternehmen die REACH-Registrierung oder andere Behördenmeldungen für die benötigten chemischen Stoffe durch. Für einen sorgenfreien Ablauf in Richtung nachhaltige Produkte fungieren wir zusätzlich als Ansprechpartner für die maßgeblichen Behörden wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).
- Wir führen die Verhandlungen von chemikalienrechtlichen Themen in Rahmenverträgen mit ausgewählten Lieferanten.
- Wir haben operative Erfahrung in der externen Positionierung von Substance Management Anforderungen in Verbänden und bei Aufsichtsbehörden – auf nationaler und europäischer Ebene.
Unsere Anforderungen für nachhaltiges produktbezogenes Umweltrecht ergeben sich u.a. aus den folgenden Richtlinien und Verordnungen und werden durch weitere nationale Vorschriften oder anwendungsspezifische Anforderungen für z.B. Mediengeräte, Kosmetik oder Spielzeug ergänzt.
Sollen die Produkte auch in anderen Regionen (z.B. USA) vertrieben werden, sind auch zusätzlich die lokalen Anforderungen zu erfüllen (ausgewählte Beispiele USA)
- California Proposition 65
- Toxic Substance Control Act (TSCA) / Chemicals in the 21st century
- Clean Air Act